Notiz!
Ohne Catalog ist Niemanden der Zutritt in die Auctions-Localitäten gestattet.
Verkaufsordnung und Bedingungen.
1) Die Versteigerung
geschieht gegen baare Zahlung und werden auswärtige Käufer ersucht, ihre
Commissionäre mit Baarcasse zu versehen. Jeder Käufer hat ein Aufgeld von 5%
von derjenigen Summe zu entrichten, für welche er gesteigert hat.
2) Aufträge erbittet man sich spätestens acht Tage vor der Verstiegerung; doch
macht man darauf aufmerksam, einen Theil des muthmasslichen Erstehungsquantums
entweder baar, oder in Accreditiven auf Münchener Bankhäuser denselben
beizufügen ohne welche Sicherstellung Aufträge unberücksichtigt gelassen
werden.
3) Es wir ferner ersucht, die Preise bei den Aufträgen genau zu bestimmen, da
es bei den vielen Commissionen oft zu Verlegenheiten führt, wenn unbestimme
Gebote aufgegeben werden.
4) Sollte durch Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebot sich ein Streit entwickeln,
so wird das fragliche Object sofort noch einmal proclamirt und so jeder
Parteilichkeit begegnet.
5) Unter 40 Pfennig wird kein Gebot angenommen; von 10 Mark ab wird keine
geringere Steigerung als 50 Pfennig, von 25 Mark ab keine geringere als 1 Mark
zugelassen.
6) Der Catalog ist mit möglichster Genauigkeit gearbeitet, doch werden die
Werke nur in dem Zustande verkauft, worin sie eben sind und kann nach geschehenem
Zuschlage keine Reclamation, unter welchem Titel sie auch geschehe, angebracht
werden, da eine Garantie von keiner Seite und in keinem Falle geboten wird.
7) Nach erfolgtem Zuschlage müssen die Werke vom Ersteher in Empfang genommen
werden, da andernfalls für Schaden keine Garantie geleistet wird; doch werden
Vorkehrungen getroffen sein, die erworbenen Piecen, während der Dauer der
Auction in Verwahr geben zu können, ebenfalls aber ohne Garantie des
Unterzeichneten. Mit Schluss der Auction muss das Local geräumt, also alles
Eingesteigerte übernommen sein.
8) Die angegebenen Maasse sind im Metermaass.
9) Die Bibliothek wird vom 17.-19. September a.c. im Auctionslokale von 9-12
Uhr und Nachmittags von 3-6 Uhr für die Besucher der Auction zugänglich sein.
10) Jede gewünschte Auskunft betreffs der Versteigerung ertheilt der
Unterzeichnete, sowie Herr Antiquar Karl Fr. Mayer (Mittererstr. 2/III) auf
Franco-Angragen bereitwilligst.
11) Vorstände öffentlicher Institute, sowie Privatsammler, welche der Auction
nicht selbst beiwohnen, wollen sich vertauensvoll an den Unterzeichneten
wenden, und wird derselbe alle Aufträge, mit denen er beehrt wird, nach bestem
Wissen und Gewissen im Interesse der Auftraggeber pünktlichst ausführen;
Emballage und Versendung der erworbenen Gegenstände werden zwar bestens vom
Unterzeichneten besorgt, jedoch nur auf Kosten und Gefahr des Autraggebers.
Ausserdem übernehmen alle Antiquare, in München Herr Karl Fr. Mayer
(Mittererstrasse 2/III), sowie Buch- und Kunsthandlungen des In- und Auslandes
Aufträge für diese Versteigerung.
12) Die Bücher werden in der Folge der Nummern zum Aufwurf kommen, jedoch nach
Ermessen des Unterzeichneten Abweichungen stattfinden.
München, im Juli 1883.
Rath Dr. Carl Förster,
Expert für Kunstwerke
Türkenstrasse 68a